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Ratten oder Ungeziefer melden

2009-03-24T15:52:01+00:00 99001017,99001022 Ratten oder Ungeziefer melden

Entgegennahme von Beschwerden, Beseitigung von Mißständen, Bearbeitung von Anzeigen bei tierischen Schädlingen.

Werden tierische Schädlinge festgestellt und ist die Gefahr begründet, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden können, so ist eine Bekämpfung erforderlich (§§ 16, 17 Infektionsschutzgesetz).

Bei einem Befall von Ratten und Küchenschaben (Kakerlaken) ist immer von der Erforderlichkeit einer Bekämpfung auszugehen, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern.

Die Bekämpfung der Schädlinge ist grundsätzlich Aufgabe des Haus- bzw. Grundstückseigentümers. Dieser kann entweder selbst entsprechende Fertigpräparate auslegen oder durch einen Beauftragten auslegen lassen oder die Bekämpfung einer entsprechenden Fachfirma übertragen.

Bekämpfungsmittel sind im Garten-Center und eventuell in Drogerien erhältlich. Die Fachfirmen findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung" oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V..

Wenn der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig wird, informieren Sie bitte zeitnah das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur notwendigen Bekämpfungsmaßnahme veranlassen.

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann das Ordnungsamt nur bei Schädlingsbefall auf Grundstücken und in Gebäuden im Stadtgebiet Düsseldorf tätig werden.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben sind erforderlich:
  • Wer meldet? (Personalien der mitteilenden Person)
  • Welche Schädlinge sind aufgetreten?
  • Welches Grundstück oder Gebäude ist befallen?
    Name, Adresse des Haus- bzw. Grundstückseigentümers, des Vermieters oder des Verwalters

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

Kostenfrei

Kontakt

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Telefon 0211 89-91, 89-93273
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