Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Nicht mehr zugelassene Fahrzeuge

Alte Rostlauben werden immer wieder gern am Straßenrand stehen gelassen. Durch diese bequeme, aber umweltschädliche Entsorgung entzieht sich mancher Autobesitzer den Kosten für die Entsorgung des Fahrzeuges.

Es häufen sich Meldungen und Beschwerden über Kraftfahrzeuge, die von ihren Haltern abgemeldet auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet abgestellt werden.

Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen haben, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Diese Fahrzeuge werden mit dem untenstehenden Aufkleber versehen.

Was bedeuten diese Aufkleber?

aufkleber

Der Eigentümer wird aufgefordert das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist (i.d. R. 3 Tage) aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Sollte das Fahrzeug innerhalb der Frist nicht entfernt sein, wird die Sicherstellung veranlasst. Die damit verbundenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Weiterhin wird die Sicherstellung ein Ordnungswidrigkeiten-
verfahren oder ein Strafverfahren nach sich ziehen.


Fundbüro-Verlust
Sie haben etwas verloren?
Adresse Erkrather Straße 1-3
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail fundbuero@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-93285, 89-94199, 89-94231, 89-93253
Telefax 0211 89-29104
Sprechzeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
Mo-Do 13.30-15.00 Uhr

Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

23. Mai 2012 | 12:28 Uhr

Mi
27°
Details Do
26°
Details Fr
22°
Details