Nicht mehr zugelassene Fahrzeuge
Alte Rostlauben werden immer wieder gern am Straßenrand stehen gelassen. Durch diese bequeme, aber umweltschädliche Entsorgung entzieht sich mancher Autobesitzer den Kosten für die Entsorgung des Fahrzeuges.
Es häufen sich Meldungen und Beschwerden über Kraftfahrzeuge, die von ihren Haltern abgemeldet auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet abgestellt werden.
Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen haben, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Diese Fahrzeuge werden mit dem untenstehenden Aufkleber versehen.
Was bedeuten diese Aufkleber?

Der Eigentümer wird aufgefordert das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist (i.d. R. 3 Tage) aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Sollte das Fahrzeug innerhalb der Frist nicht entfernt sein, wird die Sicherstellung veranlasst. Die damit verbundenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Weiterhin wird die Sicherstellung ein Ordnungswidrigkeiten-
verfahren oder ein Strafverfahren nach sich ziehen.
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