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Anregungs- und Beschwerdeausschuss

Ihre Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, für die die Stadt Düsseldorf zuständig ist, können Sie an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss richten. Diesen Ausschuss hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eigens zur Erledigung von Bürgeranliegen gebildet.

Rechtsgrundlage ist § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit
§12 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Vorsitzender des Anregungs- und Beschwerdeausschusses ist Ratsherr Franz-Dieter Simons, CDU.

Die Geschäftsstelle des Anregungs- und Beschwerdeausschusses nimmt Ihre schriftlichen Eingaben entgegen:

Nach Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung wird Ihre Eingabe im Anregungs- und Beschwerdeausschuss beraten. Sie werden zu der Sitzung eingeladen und erhalten Gelegenheit, Ihre Eingabe vor dem Ausschuss zu erläutern. Die Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Zu den Anregungen und Beschwerden kann der Ausschuss Empfehlungen, zum Beispiel an den Rat oder die Verwaltung aussprechen.

Informationen über die Sitzungen des Anregungs- und Beschwerdeausschuss erhalten Sie hier:
Sitzungen suchen | Unterlagen suchen

Der Bürgerantrag - Wissenswertes zum Anregungs- und Beschwerdeausschuss




Franz-Dieter Simons (CDU), Vorsitzender des Anregungs- und Beschwerdeausschusses

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23. Mai 2012 | 20:04 Uhr

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