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Schulverwaltungsamt - A bis Z

Anmeldeverfahren

Anmeldung für Schulanfänger 2013

Diese Information richtet sich in erster Linie an die Erziehungsberechtigten von Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2006 bis einschließlich 30.09.2007 geboren worden sind. Alle Kinder dieses Alters werden im Jahr 2013 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten voraussichtlich im September die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen.

Die Anmeldungen zu den 1. Klassen für das Schuljahr 2013/2014 finden in allen Grundschulen zu folgenden Terminen statt:

  • Montag, den 29.10.2012 von 15.00 bis 18.00 Uhr
  • Dienstag, den 30.10.2012 von 11.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch, den 31.10.2012 von 11.00 bis 13.00 Uhr

Melden Sie Ihr Kind bitte unmittelbar an der Grundschule an, die Ihr Kind nach Ihrem Wunsch besuchen soll. Das Schulgesetz lässt Ihnen hier freie Wahl. Allerdings ist die Aufnahmekapazität aller Grundschulen durch ihre planmäßige Größe beschränkt.

Für Kinder, die ab 01.10.2007 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten in der gewünschten Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Für eine Aufnahme in die Grundschule muss Ihr Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Weitere Informationen

 

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23. Mai 2012 | 20:47 Uhr

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