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Schulverwaltungsamt - A bis Z

Das Schulverwaltungsamt von A-Z

Ferientermine

Nach § 7 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen beginnt das Schuljahr am 01.08. und endet am 31.07. des folgenden Jahres. In einzelnen Schulstufen oder Schulformen kann das Schuljahr auch in Semester oder andere Zeitabschnitte gegliedert sein.

Die Ferienordnung wird vom Schulministerium festgelegt. Neben den landesweiten Ferien sieht sie auch bewegliche Ferientage vor, über deren genaue Termine die Schulkonferenz entscheiden kann.

Mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 30.10.2008 wurden die Ferien bis zum Schuljahr 2013/14 wie folgt festgelegt

Ferientermine Schuljahr 2011/12
Ferien Erster Ferientag Letzter Ferientag
Sommer Montag, 25.07.2011 Dienstag, 06.09.2011
Herbst Montag, 24.10.2011 Samstag, 05.11.2011
Weihnachten Freitag, 23.12.2011 Freitag, 06.01.2012
Ostern Montag, 02.04.2012 Samstag, 14.04.2012
Pfingsten 29.05.2012  

 

Ferientermine Schuljahr 2012/13
Ferien Erster Ferientag Letzter Ferientag
Sommer Montag, 09.07.2012 Dienstag, 21.08.2012
Herbst Montag, 08.10.2012 Samstag, 20.10.2012
Weihnachten Freitag, 21.12.2012 Freitag, 04.01.2013
Ostern Montag, 25.03.2013 Samstag, 06.04.2013
Pfingsten Dienstag, 21.05.2013  

 

Ferientermine Schuljahr 2013/14
Ferien Erster Ferientag Letzter Ferientag
Sommer Montag, 22.07.2013 Dienstag, 03.09.2013

 

Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2011/12, 2014/15, 2016/17 drei und in den Schuljahren 2012/13, 2013/14 und 2015/16 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechende, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Schulferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.

 

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23. Mai 2012 | 20:50 Uhr

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