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Schulverwaltungsamt - A bis Z

Das Schulverwaltungsamt von A-Z

Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht)

Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können an Düsseldorfer Schulen am herkunftssprachlichen Unterricht (kurz: HSU) teilnehmen. Voraussetzung ist, dass der Unterricht zugelassen ist und Lehrpersonal zur Verfügung steht. Er ergänzt dann den Unterricht der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit bis zu fünf Wochenstunden. Ziel ist es, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern und in Übereinstimmung mit dem Lehrplan wichtiges landeskundliches Wissen zu vermitteln.

Zurzeit bietet das Schulamt in der Landeshauptstadt Düsseldorf herkunftssprachlichen Unterricht in folgenden Sprachen an: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Koreanisch, Kroatisch, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch und Türkisch. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich nachmittags statt.

Derzeitige Standorte des HSU

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Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I, die die sprachlichen Voraussetzungen erfüllen und die eine Düsseldorfer Schule besuchen oder deren Wohnsitz sich in der Stadt Düsseldorf befindet. Die Anmeldung ist freiwillig, verpflichtet aber für die Dauer eines Schuljahrs zur regelmäßigen Teilnahme.

Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular zum herkunftssprachlichen Unterricht ("HSU-Anmeldeformular") aus.

Wie kann man das Angebot in Anspruch nehmen?

Kreuzen Sie bei der Erstanmeldung Ihres Kindes an der Grundschule auf der Einschulungsmitteilung an, ob Ihr Kind am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen soll oder nicht. Wenn Sie die Teilnahme wünschen, erhalten Sie von der Schule das HSU-Anmeldeformular. Bitte das Formular ausfüllen und wieder in der Schule abgeben.

Wenn Ihr Kind bereits eingeschult ist und bisher noch nicht am HSU teilnimmt, können Sie auch gleichzeitig mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse ein HSU-Anmeldeformular erhalten. Sollte es Ihnen oder Ihrem Kind nicht automatisch ausgehändigt werden, fordern Sie es bitte von der Schule an. Geben Sie das ausgefüllte Formular in der Schule ab.

Der späteste Anmeldetermin ist aus dem Anmeldeformular ersichtlich. Vor Schuljahresbeginn erhalten Sie über die Pflichtschule Ihres Kindes einen Zulassungsbescheid, aus dem Ort und Zeit des Unterrichts hervorgehen.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ist kostenlos.

Kontakt
Name Werner Wegener
Telefon 0211.89-96515
Telefax 0211.89-36515
E-Mail hsu@duesseldorf.de
Öffnungszeiten Nach Vereinbarung
Hausanschrift Burgplatz 2
40213 Düsseldorf
Stadtplanansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Schulamt
Abteilung 40/16
40200 Düsseldorf
Im Überblick Schulamt
Verwaltungsfachliche Aufgaben

 

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23. Mai 2012 | 20:53 Uhr

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