Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Schulverwaltungsamt - A bis Z

Das Schulverwaltungsamt von A-Z

Schülerbeförderung und Fahrkostenerstattung

Im Rahmen der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung) vom 16. April 2005 übernimmt die Stadt Düsseldorf als Schulträger die notwendigen Fahrkosten.

Verfahrensablauf

Sowohl Erziehungsberechtigte als auch volljährige Schülerinnen und Schüler können einen „Antrag auf Feststellung der Anspruchsberechtigung für ein ermäßigtes Schülerticket“ stellen, sofern sie glauben, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

Schüler und Schülerinnen erhalten über den Schulträger eine Schülerfahrkarte (SchokoTicket) zu einem ermäßigten Preis, wenn die in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für Schüler/-innen

  • der Primarstufe (Klasse 1–4 an Grundschulen und entsprechende Klassen an Förderschulen) mehr als 2 km,
  • der Sekundarstufe I an Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien und in den entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 3,5 km und
  • an Gesamtschulen und Gymnasien in der Sekundarstufe II und an Berufskollegs mehr als 5 km beträgt.

Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, dem eindeutig zu entnehmen ist,

  • welche Krankheit oder Behinderung vorliegt
  • für welchen Zeitraum dies gilt und
  • dass der Schulweg nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Außerdem kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist. Bitte erläutern Sie in diesem Fall die besondere Gefährlichkeit oder Ungeeignetheit des Schulweges auf einem gesonderten Beiblatt. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Schülerfahrkostenerstattung.

Erforderliche Unterlagen

Den „Antrag auf Feststellung der Anspruchsberechtigung für ein ermäßigtes Schülerticket“ erhalten Sie im Schulsekretariat.

Wie kann man das Angebot in Anspruch nehmen?

Ob im Einzelfall ein Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket besteht, erfahren Sie nach der Antragstellung beim Schulverwaltungsamt. Voraussetzung ist, dass der Schüler/die Schülerin eine städtische Schule besucht. Auskünfte über die Verfahrensweise der privaten Schulen (Ersatzschulen) erhalten Sie im jeweiligen Schulsekretariat.

Wie hoch sind die Kosten?

Antragstellung und Bearbeitung sind kostenfrei. Die Kosten für das ermäßigte SchokoTicket entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Schülerfahrkostenerstattung.

Voraussetzung für den Bezug ist der Abschluss eines Abonnement-Vertrags zwischen den Eltern oder volljährigen Schülern und der Rheinbahn AG.

Weitere Informationen

 

Kontakt
Telefon 0211.89-96387
0211.89-96555
0211.89-96964
Telefax 0211.89-29040
0211.89-36964
E-Mail schuelerfahrkosten@duesseldorf.de
Öffnungszeiten Nach Vereinbarung
Hausanschrift Burgplatz 2
40213 Düsseldorf
Stadtplanansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Schulverwaltungsamt
Abteilung 40/14
40200 Düsseldorf
Im Überblick Schulverwaltungsamt
Abteilung Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

 

Zurück zur Übersicht



Das Schulverwaltungsamt von A-Z

Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

23. Mai 2012 | 20:57 Uhr

Mi
25°
Details Do
26°
Details Fr
22°
Details