Schulverwaltungsamt - A bis Z
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf bezeichnet die zusätzliche Förderung eines Kindes, das in der allgemeinen Schule in seiner persönlichen Entwicklung und seinen Leistungen nicht hinreichend gefördert werden kann. Die Förderung kann in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung erfolgen.
Verfahrensablauf
Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, haben sowohl die Eltern als auch die Schulen die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, der Förderschwerpunkte und des Förderortes zu stellen. Wird dem Antrag stattgegeben und ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet, erfolgt eine Überprüfung des Kindes aus pädagogischer und medizinischer Sicht durch entsprechende Gutachter. Anhand der erstellten Gutachten entscheidet die zuständige Behörde, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Ist dies der Fall, wird das Kind einer Förderschule zugewiesen, an der es entsprechend seinem sonderpädagogischen Förderbedarf gefördert werden kann.
In der Regel erfolgt die Erteilung der sonderpädagogischen Förderung an einer Förderschule. Unter bestimmten, eng eingegrenzten Voraussetzungen kann jedoch auch die integrative Beschulung an einer allgemeinen Schule im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts beziehungsweise einer integrativen Lerngruppe möglich sein. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Antrags durch die Erziehungsberechtigten.
Voraussetzungen
Das Kind muss schulpflichtig sein oder im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.
Erforderliche Unterlagen
Das Formular „Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, der Förderschwerpunkte und des Förderortes“ ist im Sekretariat der allgemeinen Schulen oder bei der Schulaufsicht Düsseldorf erhältlich.
Wie kann man die Leistung in Anspruch nehmen?
Durch Beantragung der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Ihres Kindes an der derzeit besuchten Schule oder, bei Schulneulingen, über die Schule, bei der die Anmeldung vorgenommen wurde. Antragsfrist ist der 15.02. eines jeden Jahres, wobei die Entscheidung über das Vorliegen des sonderpädagogischen Förderbedarfs für das darauffolgende Schuljahr gilt.
Wie hoch sind die Kosten?
Antragstellung und Bearbeitung sind kostenfrei.
Weitere Informationen
- Mehr zum Thema Förderschulen www.schulministerium.nrw.de
- Übersicht der Förderschulen in Düsseldorf
- Mehr über die Schulaufsicht Düsseldorf
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| Name | Sigrid Gerigk |
| Telefon | 0211.89-96509 |
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