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Schulverwaltungsamt - A bis Z

Das Schulverwaltungsamt von A-Z

Vermietung von Schulräumen

Das Schulverwaltungsamt vermietet Räume in städtischen Schulgebäuden für Bildungs- und Vortragsveranstaltungen, Versammlungen und gesellige Veranstaltungen.

Voraussetzungen

Räume in städtischen Schulgebäuden und schulischen Einrichtungen können, sofern schulische Belange nicht beeinträchtigt werden und Gründe des Jugendschutzes nicht entgegenstehen, nach Maßgabe der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe überlassen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Für Privatpersonen: gültiger Lichtbildausweis

Wie kann man diese Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Private Nutzer werden gebeten, persönlich beim Schulverwaltungsamt vorzusprechen.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Entgelte richten sich nach der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe.

Weitere Informationen

Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe

 

Kontakt
Name Michael Drinhausen
Telefon 0211.89-96524
Telefax 0211.89-36524
E-Mail schulraumvermietung@duesseldorf.de
Öffnungszeiten mo–fr 8.00–12.30h, do 13.30–15.00h
Hausanschrift Burgplatz 2
40213 Düsseldorf
Stadtplanansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Schulverwaltungsamt
Abteilung 40/15
40200 Düsseldorf
Im Überblick Schulverwaltungsamt
Besondere Schulträger-/Förderangelegenheiten

 

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23. Mai 2012 | 21:02 Uhr

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