Schulverwaltungsamt - A bis Z
Vermietung von Schulräumen
Das Schulverwaltungsamt vermietet Räume in städtischen Schulgebäuden für Bildungs- und Vortragsveranstaltungen, Versammlungen und gesellige Veranstaltungen.
Voraussetzungen
Räume in städtischen Schulgebäuden und schulischen Einrichtungen können, sofern schulische Belange nicht beeinträchtigt werden und Gründe des Jugendschutzes nicht entgegenstehen, nach Maßgabe der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe überlassen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
- Für Privatpersonen: gültiger Lichtbildausweis
Wie kann man diese Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Private Nutzer werden gebeten, persönlich beim Schulverwaltungsamt vorzusprechen.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Entgelte richten sich nach der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe.
Weitere Informationen
Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe
| Kontakt | |
| Name | Michael Drinhausen |
| Telefon | 0211.89-96524 |
| Telefax | 0211.89-36524 |
| schulraumvermietung@duesseldorf.de | |
| Öffnungszeiten | mo–fr 8.00–12.30h, do 13.30–15.00h |
| Hausanschrift | Burgplatz 2 40213 Düsseldorf Stadtplanansicht Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf Schulverwaltungsamt Abteilung 40/15 40200 Düsseldorf |
| Im Überblick | Schulverwaltungsamt Besondere Schulträger-/Förderangelegenheiten |


