Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege richtet sich an alle, die für eine begrenzte Zeit einen Pflegeplatz benötigen, weil beispielsweise die pflegenden Angehörigen krank oder im Urlaub sind oder eine vorübergehende Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung übernimmt für maximal vier Wochen im Jahr die Kosten von bis zu 1.550 Euro, unabhängig von der Pflegestufe (Stand: Januar 2012). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
Menschen, die wegen eingeschränkter Alltagskompetenz ein jährliches Betreuungsgeld in Höhe von 1.200 Euro oder 2.400 Euro erhalten, können dieses auch für die Finanzierung der Kurzzeitpflege einsetzen.
Sind die Leistungen der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege ausgeschöpft, ist eine anschließende Verhinderungspflege möglich.
Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden.
Da nicht jedes Pflegeheim Kurzzeitpflegeplätze anbietet, ist es wichtig, sich frühzeitig anzumelden. Im Internet finden Sie Pflegeheime mit Kurzzeitpflegeplätzen auf der Seite Angebote im Überblick. Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen die Prüfergebnisse von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit einer Benotung.
| Pflegebüro | |
| Adresse |
Willi-Becker-Allee 8 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
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pflegebuero@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | 89-98998 |
| Telefax 0211 | 89-29389 |
| Sprechzeiten | Mo-Do 9.00 - 17.00 Uhr,
Fr 9.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |

