7. Baumaßnahmen für Sportzwecke
- Neubauprojekte von Vereinsheimen, Umkleidegebäuden, Bootshäusern, Trainingsbeleuchtungsanlagen und Tennisplätzen incl. der Ersteinrichtung und -ausstattungen mit Sportgeräten u. a. sowie
- "Modernisierungsmaßnahmen"
- mit einem Zuschussbetrag von bis zu 25% und bei Trainingsbeleuchtungsanlagen mit einem Zuschuss von bis zu 50% für Fremdleistungen,
- mit einem Zuschussbetrag von bis zu 50% bei Maßnahmen mit besonders ausgeprägter ökologischer Bedeutung (z.B. Maßnahmen aus dem Projekt "Energiesparen im Sportverein"),
- mit einem förderungswürdigen Stundensatz von bis zu 8,00 EUR für Eigenleistungen höchstens jedoch mit einem Gesamtbetrag von 51.130,00 EUR.
Neubauprojekte und Modernisierungsmaßnahmen, die in Bauabschnitten erstellt werden, sind in den einzelnen Abschnitten förderungsfähig, wenn eine wiederholte Antragstellung nach Ablauf von 12 Monaten (gerechnet vom letzten Bewilligungsdatum) erfolgt.
Die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit einer Maßnahme gem. Ziffer 2) sowie über mögliche Sonderzuschüsse für Baumaßnahmen, die nicht unter diese Richtlinie fallen, trifft der Sportausschuss im Einzelfall.
Bei Zuschüssen über 5.000,00 EUR entscheidet die zuständige Bezirksvertretung über die Zuschussgewährung.
Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde.
Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist durch Vorlage von 3 Angeboten, die auf einer sparsamen und wirtschaftlichen Kalkulation beruhen, nachzuweisen.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Sportamt die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn erteilten, insbesondere, um Folgekosten zu vermeiden und die Werterhaltung der Sportstätten zu gewährleisten (z. B. bei Modernisierungen an Dach, Sanitäranlagen etc.).
Nicht gefördert werden:
Tennishallen, Grundstückskäufe, ausschließlich wirtschaftlich genutzte Bereiche (z. B. Küchen, Theken, Gastronomie, Wohnungen etc.) kleinere Reparaturarbeiten und Unterhaltungsarbeiten sowie Maßnahmen, die nicht ausschließlich sportlichen Zwecken dienen.
Der formlose vom Vorstand des Vereins (gem. § 26 BGB) unterschriebene Antrag ist mit entsprechenden Planungsunterlagen und Kostenkalkulationen beim Sportamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt 52, Arena-Str. 1, 40474 Düsseldorf, einzureichen

