9. Gebühren für Straßenreinigung und Erschließungsmaßnahmen (bei Erbbaurechtsgrundstücken)
Die von den Vereinen zu zahlenden Gebühren für Straßenreinigung und Erschließungsmaßnahmen (bei Erbbaurechtsgrundstücken) werden in Höhe der im Heranziehungsbescheid festgesetzten Beträge übernommen.
Für die Zuschussart ist ein formloser vom Vorstand des Vereins (gem. § 26 BGB) unterzeichneter Antrag beim Stadtsportbund zu stellen. Der Antrag kann erst nach Zustellung des Heranziehungsbescheides gestellt werden.

