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1.2 Förderpreis Landeshauptstadt Düsseldorf

Bis zu 10.000,00 EUR als Förderpreis für die Durchführung internationaler und/oder besonders herausragender Sportveranstaltungen im Schüler- und Jugendbereich.

Der Veranstalter ist verpflichtet, mindestens einen Programmpunkt als "Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf" auszuschreiben und mindestens 10% der bereitgestellten Zuschusssumme als Preise zu vergeben.

Die Restsumme wird als Zuschuss zu den Veranstaltungskosten gewährt. Für die Vergabe der Fördermittel ist jeweils eine Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses erforderlich.

Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim Stadtsportbund einzureichen. Dem Antrag, der mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung dem Stadtsportbund vorliegen muss, ist ein Programmentwurf und ein Finanzierungsplan mit voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Entscheidung im Sportausschuss beizufügen.

Der Zuschuss wird nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen endgültig festgelegt und ausgezahlt.

Es wird pro Jahr und Verein eine Veranstaltung bezuschusst. Der Sportausschuss entscheidet über die Vergabe der Fördermittel sowie über Ausnahmen. Die Zuschusszahlung erfolgt nach Veranstaltungsende. Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. (Diese Regelungen gelten insgesamt für die Zuschussarten 1.1 und 1.2)


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24. Mai 2012 | 02:16 Uhr

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