3. Jugendsport / 4. Vereinsjubiläen
3. Jugendsport
16,00 EUR für jedes aktive Mitglied bis einschließlich 18 Jahre zur Förderung der sportfachlichen Jugendarbeit und der Übungsarbeit im Nachwuchsbereich (Sportlehrgänge, Qualifizierungsmaßnahmen von Trainern/Übungsleitern etc.) entsprechend der Vorgaben des Verwendungsnachweises.
Diese Zuschussart wird mit Abgabe der jährlichen Bestandserhebung beim Stadtsportbund/LSB NRW beantragt
4. Vereinsjubiläen
1.000,00 EUR bei 100-jährigem und jedem weiteren 25-jährigen Jubiläum.
Für diese Zuschussart ist ein vom Vorstand (nach § 26 BGB) unterzeichneter formloser Antrag beim Stadtsportbund einzureichen.

