Gartenamt Düsseldorf - Mitteilungen
Mitteilungen der Unteren Landschaftsbehörde
- Rückschnitt von Hecken
Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.
Weitere Informationen
- Igel sind Wildtiere
Tierfreunde sollten nicht vorschnell einen Igel zur Überwinterung in ihr Haus holen. Der Igel zählt nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten. Sie dürfen deshalb grundsätzlich nicht eingesammelt und im Haus gehalten werden. Ausschließlich kranke, verletzte und überwinterungsunfähige Tiere dürfen aufgenommen und gepflegt werden
Weitere Informationen
- Keine Angst vor Hornissen
Die Hornisse (Vespa crabro) ist unsere größte Wespenart. Die Königin, das Oberhaupt des Hornissenstaates, kann bis zu 4 cm lang werden. Doch trotz ihrer Größe und ihres schlechten Rufes, ist die Hornisse für den Menschen eher ein harmloses Insekt. Nicht jedoch für kleinere Wespenarten, Fliegen und andere Insekten, deren Auftreten für uns allemal lästiger ist. Mit ihnen ernähren die Hornissen ihre Brut.
Weitere Informationen
- Heimische Gehölze pflanzen
Die Pflanzung heimischer Sträucher und Bäume stellt einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Landschaftspflege dar.
Weitere Informationen
- Schwalbennester schonen
Sobald die Witterung es zulässt, beginnen im zeitigen Frühjahr oft Hauseigentümer damit, die Hausfassaden zu streichen, Dachrinnen zu erneuern und Dächer zu sanieren.
Weitere Informationen
- Gartenabfälle in der Landschaft
Immer wieder werden Gartenabfälle illegal im Wald und in der Landschaft entsorgt.
Weitere Informationen
- Errichtung baulicher Anlagen in der Landschaft
Je nach Lage, Art und Größe bedarf das Errichten baulicher Anlagen (Baukörper, Versiegelung/Befestigung von Flächen, Zäune etc. in der Landschaft ("baulicher Außenbereich") nicht nur einer Baugenehmigung, sondern auch einer landschaftsrechtlichen Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde.
Weitere Informationen


