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Gartenamt Düsseldorf - Mitteilungen

Mitteilungen

Mitteilungen der Unteren Landschaftsbehörde

  • Rückschnitt von Hecken
    Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.
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  • Igel sind Wildtiere
    Tierfreunde sollten nicht vorschnell einen Igel zur Überwinterung in ihr Haus holen. Der Igel zählt nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten. Sie dürfen deshalb grundsätzlich nicht eingesammelt und im Haus gehalten werden. Ausschließlich kranke, verletzte und überwinterungsunfähige Tiere dürfen aufgenommen und gepflegt werden
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  • Keine Angst vor Hornissen
    Die Hornisse (Vespa crabro) ist unsere größte Wespenart. Die Königin, das Oberhaupt des Hornissenstaates, kann bis zu 4 cm lang werden. Doch trotz ihrer Größe und ihres schlechten Rufes, ist die Hornisse für den Menschen eher ein harmloses Insekt. Nicht jedoch für kleinere Wespenarten, Fliegen und andere Insekten, deren Auftreten für uns allemal lästiger ist. Mit ihnen ernähren die Hornissen ihre Brut.
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  • Heimische Gehölze pflanzen
    Die Pflanzung heimischer Sträucher und Bäume stellt einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Landschaftspflege dar.
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  • Schwalbennester schonen
    Sobald die Witterung es zulässt, beginnen im zeitigen Frühjahr oft Hauseigentümer damit, die Hausfassaden zu streichen, Dachrinnen zu erneuern und Dächer zu sanieren.
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  • Gartenabfälle in der Landschaft
    Immer wieder werden Gartenabfälle illegal im Wald und in der Landschaft entsorgt.
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  • Errichtung baulicher Anlagen in der Landschaft
    Je nach Lage, Art und Größe bedarf das Errichten baulicher Anlagen (Baukörper, Versiegelung/Befestigung von Flächen, Zäune etc. in der Landschaft ("baulicher Außenbereich") nicht nur einer Baugenehmigung, sondern auch einer landschaftsrechtlichen Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde.
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24. Mai 2012 | 03:11 Uhr

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