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Gartenamt Düsseldorf - Sondernutzung von Grünanlagen

Sondernutzung von Grünanlagen

Sondernutzung von Grünanlagen

Städtische Grünanlagen haben für die Menschen der Großstadt hohe Bedeutung. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder, Rückzugs- und Erholungsraum vom Stadtleben, sind Orte der Begegnung und prägen das Stadtbild. Außerdem sind sie wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Grünanlagen sind aber auch beliebt als Veranstaltungsfläche, als Drehort für Film und Fernsehen oder als Schauplatz für Werbeaufnahmen. Solch eine Sondernutzung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Nicht jede Grünfläche kann zur Verfügung gestellt werden. So stehen zum Beispiel einige Flächen nach dem Landschaftsschutzgesetz unter einem besonderen Schutz. Auf den Friedhöfen ist grundsätzlich die Würde des Ortes zu wahren und in historischen Parkanlagen sind die Bestimmungen des Denkmalschutzes zu beachten.

Kosten

Für eine genehmigte Sondernutzung wird ein Entgelt und eine Bearbeitungspauschale entsprechend der Entgeltordnung des Gartenamtes erhoben.

Weitere Informationen

 

Erlaubnisfreie Nutzungen

Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen Tribünen, Rednerpulte, Informationsstände, die politischen Zwecken dienen; unberücksichtigt bleibt die Anmeldepflicht nach dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)

 

Kontakt
Anschrift Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
Auskunft Patrick Hartfil
Telefon
0211.89-94800
Telefax
0211.89-29058
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
ÖPNV U 78, U 79, Buslinie 722
Haltstelle Nordpark / Aquazoo
Fahrplanauskunft
E-Mail patrick.hartfil@
duesseldorf.de


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8. Februar 2012 | 07:59 Uhr

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