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Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde

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Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist die nach Landschaftsgesetz NRW vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Bildung eines Beirates ist für Kreise und kreisfreie Städte zwingend vorgeschrieben. Nach Änderung des Landschaftsgesetzes NRW vom 3. Mai 2005 besteht der Beirat nun aus sechzehn ehrenamtlichen Mitgliedern.

Zusammensetzung

  1. acht Vertreter der nach § 12 anerkannten Vereine, davon mindestens je zwei Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)
  2. zwei Vertreter des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V.
  3. ein Vertreter des Waldbauernverbandes
  4. ein gemeinsamer Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V.
  5. ein Vertreter des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.
  6. ein Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.
  7. ein Vertreter des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V.
  8. ein Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V.

Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag der genannten Verbände durch den Rat der Stadt gewählt. Der amtierende Beirat wurde am 14.10.2004 gewählt, durch die Änderung des Landschaftsgesetzes NRW wurde der Beirat mit der Wahl des Rates vom 01.09.2005 um 4 Mitglieder auf nunmehr 16 ergänzt. Vorsitzender des Beirates ist Herr Günter Heuser vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V., sein Stellvertreter ist Herr Wolfgang Fröhlich von der LNU. Die Geschäftsführung liegt bei der Unteren Landschaftsbehörde.

Aufgaben und Befugnisse des Beirates

Wesentliche Aufgabe des Beirates ist seine Mitwirkung bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft. Hierzu soll er Politik, Behörden und anderen Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten und der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln. Darüber hinaus stehen dem Beirat Anhörungs- und Beteiligungsrechte zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde anzuhören (z.B. bei der Neuaufstellung und Änderung des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie bei allen Planungen, die sich mit Natur- und Landschaft befassen oder bei Fachplanungen, die Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich ziehen), er schlägt die Landschaftswächter vor und kann geplanten Befreiungen von natur- und landschaftsrechtlichen Ge- oder Verboten gemäß § 69 des Landschaftsgesetzes widersprechen.

Der Beirat tagt in öffentlicher Sitzung, interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Termine und Ort der Sitzungen werden rechtzeitig über die lokale Presse bekannt gegeben.

 

Kontakt
Geschäftsführung Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
Telefon 0211.89-94814
Telefax 0211.89-29273
Öffnungszeiten Mo - Do 8.30–15.00 Uhr
Fr 8.30–13.00 Uhr
E-Mail ulb@duesseldorf.de


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24. Mai 2012 | 04:03 Uhr

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