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Naturschönheiten unter Schutz

Naturschönheiten unter Schutz

Umrahmt von den weitläufigen Waldflächen des Stadtwaldes im Osten und den teils wildromatischen Rheinauen im Westen ist Düsseldorf eine sehr grüne Stadt. Innerhalb dieser wichtigen Naherholungsgebiete gibt es eine Reihe von Objekten und Flächen, die einen besonderen Schutz verdienen. Es sind vor allem solche, die aufgrund ihres Alters, ihres Seltenheitswertes, ihrer landeskundlichen oder biologischen Bedeutung einen besonderen Stellenwert einnehmen. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Düsseldorfer Naturdenkmäler und Naturschutzgebiete einmal näher vorstellen.

 

Geschützte Objekte und Flächen im Überblick
Anzahl Naturdenkmäler 43
Anzahl Naturschutzgebiete 12
Größe der geschützten Fläche 1.435 Hektar
Ältestes lebendes Objekt ca. 220 Jahre
Ältestes geologisches Objekt ca. 400 Mio. Jahre

 

Die Untere Landschaftsbehörde Düsseldorf

Hinweisschild Naturschutzgebiet

Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) setzt sich für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein, die im Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen formuliert sind. Natur und Landschaft sollen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so geschützt, gepflegt und entwickelt werden, dass sie als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert werden. Jeder soll dazu beitragen, dass Natur und Landschaft pfleglich genutzt und vor Schäden bewahrt werden. Die Untere Landschaftsbehörde ist in Düsseldorf organisatorisch beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt angegliedert.

Den Landschaftsbehörden obliegt insbesondere

  1. Die Einhaltung der Vorschriften der Naturschutzgesetze und die Überwachung der daran geknüpften Gebote und Verbote. Verstöße werden ordnungsbehördlich verfolgt
  2. Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft sowie Beratung und Unterstützung der öffentlichen Stellen in diesen Fragen

Zuständig ist zunächst in der Regel die Untere Landschaftsbehörde, die bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt ist. Die höhere Landschaftsbehörde ist bei der Bezirksregierung, die oberste Landschaftsbehörde beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angesiedelt.

Die in Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ist der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde.

 

 

Hinweis

  • Texte sowie Fotos im Bereich Landschaft und Naturschutz sind in Kooperation mit der Firma MMCD NEW MEDIA GmbH, Harald Frater erstellt worden.
    Kontakt: www.mmcd.de oder per E-Mail an frater@mmcd.de


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Bäume und Alleen
Esskastanie
Rosskastanie
Sommerlinde
Winterlinde
Libanonzeder
Ginko
Maulbeere
Sumpfzypresse
Rotbuche
Stieleiche
Robinie
Feldulme
Eibe
Esche
Weißdorn

Karte der Naturschutzgebiete



Ulme
Ulme an der Kalkstrasse

Schon gewusst ...
... dass das Ulmensterben die Düsseldorfer Ulme bislang verschont hat?



Die fünf wichtigsten Verhaltensregeln
Flächen außerhalb der gekennzeichneten Wege und Straßen nicht betreten oder befahren.

Keine Pflanzen und Sträucher beschädigen oder mitnehmen.

Zelten, Campieren oder Feuer machen nur auf den extra ausgewiesenen Plätzen.

In den Schutzgebieten das Wild nicht durch lautes Verhalten stören.

Müll nur in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen.

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8. Februar 2012 | 02:31 Uhr

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