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Düsseldorfer Stadtrecht - Tarif zur Gebührensatzung des Archivs der Landeshauptstadt Düsseldorf

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41 Kulturpflege und Theater
41.208.1 Tarif zur Gebührensatzung des Archivs der Landeshauptstadt Düsseldorf
vom 06.12.2001
Redaktioneller Stand: Januar 2011

Tarif- stelle Gebührenpflichtige Leistungen Betrag in Euro
1.0 Schriftliche Auskünfte, die kommerziell genutzt werden sollen  
1.1 Bearbeitungszeit bis zu einer Stunde (Mindestgebühr) 60,00
  für jede weitere angefangene halbe Stunde 20,00
  Bei zusätzlichen Anfragen, die in Zusammenhang mit einer bereits erteilten Auskunft stehen, entfällt die Mindestgebühr.  
2.0 Schriftliche Auskünfte, die privat verwendet werden sollen  
2.1 Bearbeitungszeit bis zu einer Stunde (Mindestgebühr) 25,00
  für jede weitere angefangene halbe Stunde 12,50
3.0 Kopien aus Akten, Büchern und Zeitungen  
3.1 Reproduktionen mit dem Kopierer, pro Seite DIN A 4 1,00
3.2 Reproduktionen mit dem Kopierer, pro Seite DIN A 3 2,00
3.3 Reproduktionen mit dem Readerprinter, pro Seite DIN A 4 2,00
3.4 Reproduktionen mit dem Readerprinter, pro Seite DIN A 3 5,00
4.0 Personenstandsregister  
4.1 Auszug aus dem Personenstandsregister 6,00
4.2 Auszug aus dem Personenstandsregister beglaubigt 10,00
5.0 Scans je Aufnahme 2,50
6.0 Reproduktionen aus dem Bildarchiv  
6.1 Bereitstellung von Bildmaterial zur kommerziellen Nutzung, pro Bild 25,00
6.2 Bereitstellung von Bildmaterial zur privaten Nutzung, pro Bild 5,00



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24. Mai 2012 | 04:44 Uhr

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