Die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden in NRW
Ein Modell zur Gewinnung von technischem Personal für die Kommunalverwaltung
Beitrag von Hugo Schillings, Studienleiter des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Düsseldorf im "EILDIENST" des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Heft 9 vom 16. September 2011, Seiten 22 bis 24.
I. Rechtsgrundlage, Einstellungsvoraussetzungen, Status
Neben der allseits bekannten und vom Umfang her bedeutsamsten Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst gibt es noch weitere Laufbahnen für den gehobenen Dienst, für die die Befähigung durch Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und Ablegung einer Laufbahnprüfung erworben wird. Zu diesen gehört auch die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP gbaut.D-Gem.) geregelte Laufbahn.
Diese Laufbahn umfasst die Fachgebiete Hochbau und Bauingenieurwesen. Vorbildung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist mindestens das Abschlusszeugnis einer Fach-hochschule oder eines entsprechenden Studienganges einer Gesamthochschule in einer für die genannten Fachgebiete geeigneten Fachrichtung. Es wird also nicht erst im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ein Fachhochschulstudium absolviert, sondern mindestens ein sol-ches muss bereits "mitgebracht" werden. Das Studium wird anknüpfend an die im Landes-beamtengesetz NRW eröffnete Anrechnungsmöglichkeit mit 22 Monaten auf den Vorberei-tungsdienst angerechnet. Dieser dauert somit nicht wie grundsätzlich im gehobenen Dienst üblich drei Jahre, sondern nur 14 Monate. Die weiteren (üblichen) Einstellungsvoraussetzun-gen ergeben sich aus § 1 Absatz 2 VAP gbaut.D-Gem.
Ausbildungsziele sind unter anderem die Vermittlung der für die Laufbahn erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Vermittlung der Grundlagen der Betriebswirtschaft, des Managements und der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hinblick auf technische, wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Zusammenhänge.
Über die Einstellung entscheiden auf der Grundlage eines durchzuführenden Auswahlverfahrens und nach Prüfung aller Einstellungsvoraussetzungen die Einstellungskörperschaften (Gemeinden und Gemeindeverbände). Als Einstellungstermin ist im Sinne einer Soll-Vorschrift der 1. Mai jeden Jahres festgelegt.
Während des Vorbereitungsdienstes stehen die Bewerberinnen und Bewerber im Beamten-verhältnis auf Widerruf zu ihrer Einstellungskörperschaft. Die Dienstbezeichnung lautet Bauoberinspektoranwärterin beziehungsweise Bauoberinspektoranwärter mit einem auf den Dienstherrn hinweisenden Zusatz, da das Eingangsamt der Laufbahn der Besoldungsgruppe A 10 zugeordnet ist. Es werden die üblichen Ausbildungsbezüge gewährt.
II. Ablauf des Vorbereitungsdienstes
1. Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung erfolgt durch das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen und das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf, je nach Teilnehmerzahlen parallel oder im jährlichen Wechsel. Dorthin werden die Beamtinnen und Beamten durch ihre Dienstherren "überwiesen". Die theoretische Ausbildung umfasst einen Einführungslehrgang zu Beginn des Vorbereitungsdienstes (in der Regel im Juni) und einen Abschlusslehrgang. Die Unterrichtsinhalte der insgesamt 430 Unterrichtsstunden ergeben sich aus dem Lehrplan. Der Unterricht erfolgt im Grundsatz praxisorientiert mit Besprechung berufsbezogener Fallbeispiele. Dabei sind während des Abschlusslehrgangs in sieben Fächern Klausuren zu schreiben, deren Ergebnisse im Durchschnitt zu zehn Prozent in das Ergebnis der Laufbahnprüfung einfließen. Im Einzelnen siehe nachfolgende Übersicht:
| Fächer gemäß Lehrplan | Unterrichtsstunden |
|---|---|
| Methodik der Rechtsanwendung | 10 Stunden |
| Kommunalverfassungsrecht mit Bezügen zum Staatsrecht | 40 Stunden1 |
| Allgemeines Verwaltungs- und Ordnungsrecht | 50 Stunden1 |
| Verwaltungsbetriebswirtschaft (Haushaltsrecht, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Doppik, Kostenrechnung, Verwaltungsmanagement) |
90 Stunden1 |
| Beamtenrecht | 20 Stunden |
| Bürgerliches Recht mit Bezügen zum Vergabewesen |
60 Stunden1 |
| Grundlagen des Baurechts | 10 Stunden1 |
| Bauplanungs- und Bodenrecht (ohne planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben) |
30 Stunden1 |
| Bauordnungsrecht (einschließlich planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben) |
50 Stunden1 |
| Straßen- und Umweltrecht | 50 Stunden1 |
| Korruptionsprävention | 4 Stunden |
| Kommunikation und Kooperation | 10 Stunden |
| Verfügungsstunden | 6 Stunden |
2. Fachpraktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung gliedert sich in drei gleich lange Ausbildungsabschnitte. Die VAP gbaut.D-Gem. gibt dafür hinsichtlich der Ausbildungsgebiete und -inhalte folgenden Rahmen vor:
- Einführung und Vertiefung in den technischen und nichttechnischen Innendienst einer Bauverwaltung und in die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Bauwesens,
- hoheitliches Handeln der Bauverwaltung (Planung, Bauaufsicht, Umweltschutz), Planungs- und Genehmigungsverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen, Bauüberwachung, Verwaltungsvollstreckung, Rechtsbehelfsverfahren,
- Vorbereitung, Vergabe und Abrechnung von Baumaßnahmen, Bauleitung, technische und konstruktive Probleme,
- Bezüge zum Recht des öffentlichen Dienstes, zur Verwaltungsorganisation, zur Verwaltungssteuerung und zur Verwaltungsbetriebswirtschaft.
In diesem Rahmen kann die praktische Ausbildung in dem vom Ausbildungsleiter aufzustellenden Ausbildungsplan unter Berücksichtigung der Vorbildung und der voraussichtlichen späteren Verwendung der Nachwuchskraft flexibel gestaltet werden. Durch die praktische Ausbildung sollen die durch die Vorbildungsvoraussetzungen nachgewiesenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse in fachbezogenen Schwerpunktbereichen fachpraktisch ergänzt werden. Ist bei der Einstellungsbehörde eine Ausbildung in Teilbereichen nicht möglich, so ist das Einverständnis einer geeigneten Ausbildungsbehörde, die Bewerberin oder den Bewerber auszubilden, vor der Einstellung einzuholen. Für jeden Ausbildungsabschnitt ist eine Beurteilung nach Vordruckmuster zu fertigen; die Beurteilungsergebnisse im Durchschnitt fließen mit zehn Prozent in das Ergebnis der Laufbahnprüfung ein.
III. Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung wird von einem fünfköpfigen Prüfungsausschuss des Studieninstitutes abgenommen, zu dessen Mitgliedern auch die Studienleitung und entsprechende technische Beamtinnen und Beamte gehören sollen.
Im schriftlichen Teil der Laufbahnprüfung sind vier Klausuren gemäß nachstehender Über-sicht zu bearbeiten, die von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu begutachten und zu bewerten sind. Regelmäßig wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Erstkorrektur von der Lehrkraft des entsprechenden Faches im Lehrgang vornehmen zu lassen.
| Prüfungsgebiet | Zeitstunden |
|---|---|
| Bauordnungsrecht mit Bezügen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben (Fachgebiet Hochbau) |
4 Stunden |
| Straßen- und Umweltrecht (Fachgebiet Bauingenieurwesen) |
4 Stunden |
| Bürgerliches Recht mit Bezügen zum Vergabewesen | 3 Stunden |
| Allgemeines Verwaltungs- und Ordnungsrecht | 3 Stunden |
| Verwaltungsbetriebswirtschaft | 3 Stunden |
Gegenstand der mündlichen Laufbahnprüfung sind drei Fächer aus dem Lehrplan, wobei die Prüfungsdauer je Prüfling 30 Minuten nicht übersteigen soll.
IV. Argumente für diese Ausbildung
Mit der Ausbildung für den gehobenen bautechnischen Dienst steht ein geeignetes Instrument zur Verfügung, Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul- beziehungsweise zukünftig Bachelor-Studiengängen ein berufsbezogenes Rüstzeug für "klassische" Gebiete der kommunalen Bau- und Umweltverwaltung zu vermitteln. Dies sind insbesondere die Arbeitsbereiche Stadtplanung, Bauaufsicht, Hochbau/Gebäudemanagement, Wohnungswesen, Umweltschutz und Straßenwesen sowie nach Sammlung vertiefter Praxiserfahrung auch Arbeit in Rechnungsprüfung und Stabsfunktionen.
Zusammenfassend lassen sich schlagwortartig folgende Vorteile benennen:
- systematische Einführung in die maßgebenden Tätigkeitsfelder,
- Vermittlung eines fundierten praxisbezogenen Wissenspakets im Rahmen eines Ausbildungsprogramms als Alternative zur Einstellung bei vollem Gehalt mit anschließender aufwendiger Einarbeitung parallel zur Aufgabenwahrnehmung,
- attraktives Angebot zur Nachwuchsgewinnung im technischen Bereich für junge Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul- beziehungsweise Bachelor-Studiengängen in Zeiten schwieriger werdender Personalrekrutierung,
- Schaffung einer erhöhten Verwendungsbreite mit guten beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten,
- frühzeitige Bindung an den Dienstherrn.
Zurzeit besuchen 22 Kandidatinnen und Kandidaten aus Kreis- und Stadtverwaltungen sowie der StädteRegion Aachen den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Frühsommer 2012 am Studieninstitut für kommunale Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dies verdeutlicht die Attraktivität einer solchen Ausbildung.

