Ausbildung und Prüfung
Der Gesetzgeber hat dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung die Ausbildung in einer Vielzahl von Berufen kommunaler Fachrichtung übertragen. Hierfür steht ein Team aus hauptamtlichen und praxiserfahrenen nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten zur Verfügung.Das Studieninstitut ist mit seinen Prüfungsausschüssen auch zuständige Stelle für die Abnahme der Prüfungen.
Zur Zeit bietet das Studieninstitut vorbehaltlich einer ausreichenden Zahl von Teilnehmern und Teilnehmerinnen die folgenden Lehrgänge an:
Weitere Ausbildungsmaßnahmen können bei Bedarf konzipiert und durch das Studieninstitut jederzeit durchgeführt werden.
- Lehrgang für Stadtsekretäranwärterinnen und Stadtsekretäranwärter
- Lehrgang für Verwaltungsfachangestellte
- Lehrgang für Verwaltungsfachangestellte mit Differenzierungsbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Angestelltenlehrgang I
- Angestelltenlehrgang II
- Lehrgang für den gehobenen bautechnischen Dienst
- Lehrgang für Fachangestellte für Bürokommunikation in der Verbundausbildung
- Vorbereitungslehrgang für den Aufstieg in den gehobenen Dienst
- Vorbereitungslehrgang für die Zulassung zum Angestelltenlehrgang II
- Grundlehrgang für Vollziehungsbeamte
- Lehrgang für den Außendienst in der Verkehrsüberwachung
- Stufenausbildung für Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärte
- Förderlehrgang für Berufsvorbereitungspraktikanten
Weitere Ausbildungsmaßnahmen können bei Bedarf konzipiert und durch das Studieninstitut jederzeit durchgeführt werden.
Zu den Ausbildungslehrgängen und Prüfungen können nur die Anstellungskörperschaften ihre Bediensteten an- und abmelden. Die Anstellungskörperschaften sind Entgeltschuldner. Schulungsentgelte werden zu Beginn eines Lehrgangs in Rechnung gestellt. Zusätzliche Umlagen werden nicht erhoben. Der Berechnung der Schulungsentgelte wurde ein Preis von 6,50 EURO pro Unterrichtsstunde und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer zugrunde gelegt. Prüfungsentgelte werden gesondert erhoben. Sie gelten jeweils für die Prüfungen, die im laufenden Jahr stattfinden.
Scheidet eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer vorzeitig aus dem Lehrgang aus, so werden 50% des bei Beginn des Lehrgangs erhobenen Schulungsentgeltes erstattet, wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers nicht schon die Hälfte der Stundenzahl erteilt ist. Wiederholt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einen Lehrgang nur zum Teil, so ist das volle Schulungsentgelt zu zahlen, wenn bei Beginn der Lehrgangswiederholung nicht schon die Hälfte der Stundenzahl erteilt ist; andernfalls werden nur 50% des Schulungsentgelts erhoben.
In den sich aus der nachstehenden Übersicht ergebenen Entgelten sind die Kosten für die Anschaffung von Lernmitteln, soweit diese den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 Berufbildungsgesetz kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen, und die Beiträge für Exkursionen und Internatsaufenthalte enthalten. Ebenso sind für die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst und für Auszubildende im Beruf Verwaltungsfachangestellte beziehungsweise Verwaltungsfachangestellter - Dienstbegleitende Unterweisung - die Kosten der Einführungstage in den Lehrgangspreisen enthalten.
Änderungen in den Preisen sind auf veränderte Stundenkontingente zurückzuführen.
| Lehrgang | Schulungsentgelt | Prüfungsentgelt |
|---|---|---|
| zur Vorbereitung auf die Laufbahn- prüfung für den mittleren Dienst ( Stadtsekretäranwärterinnen und Stadtsekretäranwärter ) |
6.352,00 EURO | 544,00 EURO |
| zur Vorbereitung auf die Angestelltenprüfung II | 6.954,00 EURO | 517,00 EURO |
| zur Vorbereitung auf die Angestelltenprüfung I | 4.944,00 EURO | 510,00 EURO |
| für Auszubildende im Beruf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter - dienstbegleitende Unterweisung - | 3.923,00 EURO | Zwischenprüfung: 166,00 EURO Abschlussprüfung: 475,00 EURO |
| für Auszubildende im Beruf Fachangestellte und Fachangestellter für Bürokommunikation (Kombi-Ausbildung) dienstbegleitende Unterweisung | 2.361,00 EURO | Zwischenprüfung: 61,00 EURO Abschlussprüfung: 263,00 EURO |
| für Angestellte im Außendienst der Verkehrsüberwachung | 759,00 EURO | keine Prüfung |
| Vorbereitungslehrgänge (VBL) für den schriftlichen Teil des Zulassungsverfahrens für den Angestelltenlehrgang II (A II) und den Aufstieg in den gehobenen Dienst (g.D.) | 624,00 EURO | VBL g.D. 363,00 EURO VBL A II 389,00 EURO |
| zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung des gehobenen bautechnischen Dienstes | 2.500,00 EURO | 250,00 EURO |
| für Vollziehungsbeamte | 273,00 EURO | keine Prüfung |
| Allgemeinbildender Unterricht im Rahmen der Stufenausbildung zur Brandmeisterin/zum Brandmeister | auf Anfrage | keine Prüfung |
| Einführungstage gehobener Dienst | 260,00 EURO | |
| Einführungstage gewerbliche Auszubildende | 208,00 EURO |

