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Sterbefall - Formalitäten

Der Tod eines engen Angehörigen ändert vieles. Dazu gehören - wenn auch sicherlich nicht in erster Linie - formale Aspekte. Ein Sterbefall kann beispielsweise den Personenstand oder die steuerliche Einstufung der engsten Verwandten ändern.

Diese Formalitäten sollten möglichst rasch erledigt werden; für einige Anträge existieren sogar Fristen.

Standesamt

So muss die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt sehr schnell erfolgen: bis zum auf den Todestag folgenden Werktag.

Das Standesamt listet auf, welche Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls erforderlich sind, beantwortet auf seinen Internetseiten häufig gestellte Fragen und bietet eine Gebührenübersicht.

Die Abwicklung der Formalitäten übernimmt in der Regel der Bestatter. Er reicht die Unterlagen beim Standesamt ein und erhält dann die Beerdigungserlaubnis sowie die gewünschten Urkunden. Adressen und Telefonnummern von Bestattungsunternehmen finden Sie im Branchen- und Telefonverzeichnis.

Für eine Überführung ins Ausland ist ein Leichenpass erforderlich, der ebenfalls beim Standesamt beantragt werden kann.

Lohnsteuerkarte

Für den Ehepartner des Verstorbenen ändert sich möglicherweise die Einstufung in die Lohnsteuerklasse. Der veränderte Personenstand ("verwitwet") sollte dem Amt für Einwohnerwesen gemeldet werden; zuständig sind die Bürgerbüros.


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24. Mai 2012 | 18:51 Uhr

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