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Sterbefall - Hinterbliebenenrente

Wer verwitwet oder verwaist ist und kein oder nur geringes eigenes Einkommen bezieht, hat in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihren Internetseiten folgende Modelle vor:

  • Witwen- und Witwerrente
  • Voll- und Halbwaisenrente
  • Erziehungsrente
  • Rentensplitting

Die Behörde erklärt jeweils, was sich hinter den Rentenformen verbirgt, wer Anspruch darauf hat und um welche Beträge es sich dabei handelt.

Weitere Infos zum Thema "Rente" bietet das Versicherungsamt.


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24. Mai 2012 | 18:52 Uhr

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