Rechtliche Grundlagen
Die städtische Abfallwirtschaft und die Erhebung der Abfallgebühren sind in der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung geregelt. Diese Satzungen, die auf dem Kreislaufwirtschafts - und Abfallgesetz, dem Landesabfallgesetz, der Abgabenordnung sowie dem Kommunalabgabengesetz beruhen, werden durch den Rat der Stadt erlassen.

