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Zeitweilige Lagerung von Abfällen

Im Zuge von Abbruch- bzw. Baumaßnahmen kann es aus unterschiedlichen Gründen (chargenweise Untersuchung von Bodenaushub gemäß Verwertungskonzept, Überbrückung der Dauer zwischen der Beantragung eines Verwertungs/- Entsorgungsnachweises und der Genehmigung o.ä.) erforderlich sein, Abfälle bis zu ihrer ordnungsgemäßen Verwertung/ Beseitigung zeitweilig zu lagern.

Für eine zeitweilige Lagerung von Abfällen am Ort der Maßnahme kann die zuständige Behörde gemäß § 27 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Einzelfall eine widerrufliche Ausnahmezulassung zur befristeten Lagerung von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen erteilen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

Die Merkblätter mit Anforderungen an die zeitweilige Lagerung und Arbeitshilfen zur Antragsstellung können beim Umweltamt der Stadt Düsseldorf schriftlich per Post bestellt werden.

Adresse für schriftliche Bestellungen:

Umweltamt
Abt. 19/4.3
Brinckmannstr. 7
40200 Düsseldorf

 


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24. Mai 2012 | 19:09 Uhr

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