Energieausweis
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist für Wohngebäude ein Energie-Effizienz-Ausweis - kurz: ein Energieausweis - im Falle des Eigentümer- und Mieterwechsels Pflicht.
Die Idee ist, dass Gebäude mit gutem Wärmeschutz und guter Heizungsanlage mittels positiver Kennzeichnung einen Marktvorteil erhalten. Schlecht isolierte Gebäude sollen entsprechend schwerer vermarktbar sein, da der Wohnkomfort gering und die Heizkosten hoch sind. Eigentümer solcher Wohngebäude sollen dazu bewegt werden, Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Somit ist das Ziel des Energieausweises langfristig den CO2-Ausstoß zu mindern.
Die EnEV 2007 sieht für den Energieausweis zwei Möglichkeiten vor: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde oder die durch den Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1978 erreicht haben, sollen zwischen dem Verbrauch- und Bedarfsausweise wählen können. Für alle anderen ist der Bedarfsausweis erforderlich.
Das Umweltamt empfiehlt - besonders im Hinblick auf zu empfehlende Sanierungsmaßnahmen - den bedarfsorientierten Energieausweis.Was bietet der Energieausweis?
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