Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Förderung von Umweltprojekten
1. Förderziel
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt als freiwillige Leistung auf Antrag Zuschüsse zu Maßnahmen oder für Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf beitragen. Gegenstand der Fördermaßnahmen sollen in erster Linie konkrete Umweltverbesserungen sein, die die vorhandenen Umweltbeeinträchtigungen nachhaltig vermindern. Die Entscheidung obliegt dem Ausschuss für Umweltschutz.
2. Förderfähige Maßnahmen
2.1 Gefördert werden können insbesondere folgende Aktivitäten:
2.1.1 Naturschutz und Landschaftspflege
- Pflege und Erhaltung ökologisch wertvoller Landschaftsteile wie Feuchtwiesen, Trockenstandorte, Knicks, Moore usw.,
- Anlage und Pflege von Naturgärten,
- Begrünung von Dächern, Wänden und Balkonen,
- Entsiegelung und Bepflanzung von Straßen, Höfen und Plätzen,
- Anlage und Unterhaltung von Graswegen,
- Maßnahmen zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten,
- Anlage und Pflege von Biotopen, wie zum Beispiel Tümpel, Trockenmauern und Wildpflanzenbestände,
- Übernahme von Bachpatenschaften,
- landschaftsökologische Erhebung und Kartierungen.
2.1.2 Abfallvermeidung, -verwertung und -behandlung sowie Altlastensanierung. Anwendung und Förderung von Verfahren zur
- Abfallvermeidung,
- Wiederverwertung,
- Abfallbehandlung und Altlastensanierung.
2.1.3 Wassereinsparung und Wasserreinhaltung. Anwendung und Förderung von wassersparenden Techniken
- der Mehrfachnutzung von Wasser,
- von Techniken zur Wasserreinhaltung,
- der Nutzung und Versickerung von Regenwasser.
2.1.4 Lärmschutz. Anwendung und Förderung
- Methoden und Verfahren zur Lärmvermeidung
- lärmarmen und lärmmindernden Techniken.
2.1.5 Luftreinhaltung. Anwendung und Förderung
- energiesparender, schadstoffarmer Heizsysteme,
- regenerierbarer Energien,
- energiesparender und emissionsmindernder Techniken,
- umweltfreundlicher Fahrzeuge und Verkehrssysteme.
2.1.6 Erstellung von Umweltbilanzen
2.1.7 Verbesserung des Umweltbewusstseins
- Maßnahmen zur Steigerung des Umweltbewusstseins in der Bürgerschaft, wie Umweltfeste, Seminare, Tagungen, Ausstellungen, Unterrichtshilfen etc.
2.1.8 Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit von Umweltverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen sowie Unternehmen.
3. Form und Höhe der Förderung
3.1 Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Entscheidungsgrundlagen sind
- Geräte- und Materialkosten,
- Fahrtkosten,
- Personalkosten/Eigenleistung.
3.2 In der Regel können bis zu 50 % der zuschussfähigen Aufwendungen übernommen werden. In begründeten Einzelfällen (zum Beispiel Schülergruppen, ehrenamtliche Verbände) kann bei Maßnahmen, die als besonders notwendig oder wünschenswert einzustufen sind, auch ein höherer Förderungssatz genehmigt werden.
3.3 Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, wird sie in vollem Umfang auf den städtischen Zuschuss angerechnet.
4. Zuschussberechtigte
Gefördert werden können Umweltschutzmaßnahmen von
- Verbänden,
- Vereinen,
- Schülergruppen und
- Einzelpersonen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
5. Auflagen
Die Bewilligung eines Zuschusses kann mit Auflagen verbunden werden.
6. Antragstellung
6.1 Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind vom Antragsberechtigten schriftlich beim Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, Brinckmannstr. 7, 40200 Düsseldorf, zu stellen.
6.2 Zum Antrag gehören - soweit für die Maßnahme notwendig - folgende Angaben:
6.2.1 Beschreibung der Maßnahme
6.2.2 Lageplan in geeignetem Maßstab
6.2.3 Gestaltungsplan, aus dem die beabsichtigte Gestaltung ersichtlich ist und der eine ausreichende Prüfung der hierfür erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
6.2.4 Nachweis der Gesamtkosten durch verbindliche Kostenangebote (Leistungsverzeichnis oder ähnliches). Soweit Kostenschätzungen eingereicht werden, müssen sie soweit detailliert sein, dass die Angemessenheit der Kosten geprüft werden kann.
6.2.5 Schriftliche Erklärung des Eigentümers, dass er mit der Maßnahme einverstanden ist.
7. Bewilligungsverfahren
7.1 Liegen die Bewilligungsvoraussetzungen vor, so ergeht ein vorläufiger Bewilligungsbescheid.
7.2 Nach der Durchführung der Maßnahme und dem Vorliegen der Schlussrechnung ist bei baulichen Maßnahmen mit dem Umweltamt ein Termin zur Bauabnahme zu vereinbaren. Bei nichtbaulichen Maßnahmen ist die Beendigung des Vorhabens dem Umweltamt anzuzeigen und das Ergebnis darzustellen.
7.3 Die Rechnung soll innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme dem Umweltamt vorgelegt werden - spätestens am 30. November.
7.4 Nach der Begutachtung der Maßnahme durch das Umweltamt ergeht ein endgültiger Bewilligungsbescheid.
7.5 Abschlagszahlungen bis zu insgesamt 75 % des im vorläufigen Bewilligungsbescheid festgesetzten Zuschusses können auf Nachweis ausbezahlt werden.
7.6 Die Durchführung der Maßnahme kann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltamtes überwacht werden; der Antragsteller hat die Überprüfung zu ermöglichen und sicherzustellen.
7.7 Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden oder gegen diese Richtlinien verstoßen wird.
8. Ideelle Förderung von Umweltaktivitäten im unternehmerischen Bereich
Unternehmen, die vorbildliche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt durchgeführt haben, können mit einer Urkunde ausgezeichnet werden. Einsendungen sind auch an das Umweltamt, Brinckmannstraße 7, 40200 Düsseldorf, zu adressieren.
9. Umweltpreis
Über die beschriebene Projektförderung hinaus kann jährlich ein einzelner Umweltpreis in Höhe von 2.500,00 Euro an besonders verdiente Einzelpersonen oder Verbände bzw. für außerordentliche Umweltprojekte vergeben werden. Der Preis ist nicht an eine vorherige Bezuschussung im Rahmen der Richtlinien gebunden. Vorschläge sind ebenfalls an das Umweltamt, Brinckmannstraße 7, 40200 Düsseldorf, zu richten.
10. Prämierung der besten Umweltmaßnahmen
Neben dem Umweltpreisträger (9.) werden die besten Beiträge des ehrenamtlichen und des unternehmerischen Bereiches aus einem Zeitraum von 1 bis 2 Jahren im Rahmen einer Feierstunde im Rathaus gewürdigt.
Anträge sind zu richten an die
Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
Brinckmannstraße 7
40200 Düsseldorf
Weitere Auskünfte:
Telefon 0211.89-25003

