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Schnee erwartet: Umweltamt erinnert an Räumpflicht

2. Februar 2012

Streusalz nur im Ausnahmefall erlaubt/Sand und Split werden empfohlen

Auf die Räum- und Streupflicht weist das Umweltamt der Landeshauptstadt die Düsseldorfer Grundstückseigentümer hin. Denn der Wetterbericht sagt für den morgigen Freitag, 3. Februar, leichten Schneefall voraus. Winterdienst der Stadt und Awista GmbH sind darauf vorbereitet. Doch auch die privaten Grundstückseigentümer müssen ihren Beitrag leisten.

Die Gehwege sind an Werktagen bis 7 Uhr früh und an Wochenenden und Feiertagen bis 9 Uhr früh zu räumen. Der Einsatz von Streusalz ist auf den Gehwegen nur auf Gefällstrecken zulässig. Ansonsten ist das Salz streuen verboten, weil es Straßenbegleitgrün und Straßenbäume schädigt. Abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt leisten laut Umweltamt die gleichen Dienste und sind für Pflanzen ungefährlich. Von dort aus empfohlen werden umweltfreundliche Streumittel, zum Beispiel solche, die das Gütesiegel "Blauer Engel" tragen.

Hinweise und Links zum Winterdienst hat das Umweltamt auf der städtischen Internetseite www.duesseldorf.de/winterdienst zusammengestellt (siehe unten). Dort kann auch ein Plan der von der Stadt im Rahmen des Winterdienstes geräumten Straßen, Wege und Radwege eingesehen werden. Ein kostenloses Infoblatt zum Winterdienst liegt in städtischen Dienststellen aus und lässt sich über das Umwelttelefon 49 49 49 anfordern.


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