Rechtliche Grundlagen
Für jede Straße in Düsseldorf ist die Reinigungsklasse und Reinigungshäufigkeit im Straßenreinigungsverzeichnis festgelegt. Dieses Verzeichnis ist Bestandteil der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

In dieser Satzung ist geregelt, wie die Reinigung durchzuführen ist und wie hoch die jeweiligen Gebühren sind. Die Satzung basiert auf dem Straßenreinigungsgesetz, dem Kommunalabgabengesetz und der Abgabenordnung. Sie wird vom Rat der Stadt Düsseldorf erlassen.
Die AWISTA GmbH ist in Düsseldorf mit der Durchführung der Straßenreinigung beauftragt. Auf der Grundlage der hierzu abgeschlossenen Verträge kontrolliert die Stadt die Leistungserfüllung und die Abrechnungen des Unternehmens und prüft kontinuierlich Optimierungsmöglichkeiten.

