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Die Chemiekommission: Vorsorgender Umweltschutz in Düsseldorf

Dass die Herstellung und Lagerung gefährlicher Stoffe Risiken für Mensch und Umwelt in sich birgt, ist spätestens seit den Katastrophen von Sandoz, Bhopal oder Enschede keine neue Erkenntnis.

Als 1988 in Düsseldorf eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen wurde, deren Aufgabe es sein sollte, Firmen und Betriebe, die mit umweltrelevanten Stoffen umgehen, einer fachlichen Beurteilung zu unterziehen, war das für Düsseldorf ein bedeutsamer Schritt zur Ermittlung und Abwehr von Gefahren und zum Schutze der Umwelt.

Seit mehr als zehn Jahren begeht nun die Chemiekommission, bestehend aus Bauaufsichtsamt, Feuerwehr und Umweltamt, regelmäßig Betriebe.

Dabei zeigte sich im Laufe der Begehungen, dass neben Großbetrieben auch mittelständische und Kleinbetriebe, etwa durch

  • sorglosen bzw. fahrlässigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • chaotische und illegale Lagerhaltung,
  • fehlende brandschutztechnische Abtrennungen,
  • oder fehlende Brandschutz- und Löschwasserrückhalteeinrichtungen

eine nicht zu vernachlässigende Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

Von den 724 Betrieben, die bis Mitte 2000 erstmalig begangen wurden, wiesen mehr als 84 Prozent aller Firmen zum Teil massive Mängel auf. In einigen Fällen mußten aufgrund wasserrechtlicher Mängel neben Anlagennachrüstungen zur Vermeidung einer Schadensausbreitung auch Maßnahmen zur Bodensanierung eingeleitet werden.

Da ein weiterer integraler Bestandteil der Arbeit der Chemiekommission die Durchführung von Brandschauen bzw. die Überprüfungen der brandschutzrelevanten Einrichtungen der Betriebe ist, konnte in vielen Fällen durch geeignete Maßnahmen das Risiko von Bränden deutlich verringert werden.

Durch eine effektive Zusammenarbeit und die weitgehend kooperative Einstellung der Firmenvertreter konnte die Umweltsituation in einer Vielzahl von Betrieben verbessert werden. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die einmalige oder sporadische Kontrolle in vielen Fällen keinen dauerhaft umweltgerechten Betrieb in den Firmen gewährleistet.

Die Düsseldorfer Konzeption der interdisziplinären Kontrolle und Begutachtung umweltrelevanter Betriebe hat sich bewährt und stellt gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel eine sinnvolle und rationelle Umsetzung gesetzlicher Aufgaben dar. Sie liefert einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Umweltschutz.

Ob die behördliche Überwachung durch eine steigende Eigenverantwortung der Unternehmer, z.B. durch die Teilnahme an den Umwelt-Auditierungsverfahren (Umweltauditgesetz, DIN ISO 14000 ff.) ergänzen oder gar ersetzen werden kann, muss die Zukunft zeigen.

 


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24. Mai 2012 | 20:05 Uhr

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