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Straßenbeleuchtung - Öffentliche Beleuchtung

Aufgabe der öffentlichen Beleuchtung

Die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums dient neben der Orientierung bei Dunkelheit auch der Aufenthaltsqualität in unserer Stadt. Sie erhöht zudem die öffentliche Sicherheit und Ordnung und gestaltet die Stadt als Wohn- und Erlebnisfeld. Straßen-, Wege- und Platzbeleuchtung, die Anstrahlung von historischen und architektonisch wertvollen Bauwerken und Denkmälern oder die Beleuchtung von Sportanlagen sind Ausdruck unserer Lebensweise.

Bei allen öffentlichen Beleuchtungsaufgaben erfolgt ein Ausgleich bzw. eine Abwägung zwischen ökologischen, gestalterischen und ökonomischen Interessen.

Zuständigkeit und Organisation

Über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang der Straßenbeleuchtung entscheiden die zuständigen politischen Gremien und Behörden (Amt für Verkehrsmanagement ).
Neben technischen Gesichtspunkten, sind der Rahmen des üblichen und die finanziellen Möglichkeiten Grundlage der Entscheidungen.

Die Stadt Düsseldorf ist Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Ihr obliegt die Organisations- und Aufsichtspflicht.

Die Stadtwerke Düsseldorf AG sind im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beauftragt.

Falls Sie Anregungen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung haben sollten, so können Sie sich gerne unter verkehrstechnik@duesseldorf.de an uns wenden.

Instandsetzung / Störungsbeseitigung

Die Stadt Düsseldorf stellt eine möglichst zeitnahe Störungsbeseitigung sicher. Die öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet wird regelmäßig (strombetriebene Leuchten fünfmal im Jahr, gasbetriebene Leuchten alle 10 bis 15 Tage) auf ihre Funktion hin überprüft und ggf. instandgesetzt. Sollte in der Zwischenzeit eine Störung an der Beleuchtungsanlage auftreten und gemeldet werden, wird diese selbstverständlich ebenfalls beseitigt.
Die Reparaturzeit ergibt sich aus dem Schadensumfang.

Bei Störungen an den bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen können die Stadtwerke Düsseldorf AG unter den folgenden Rufnummern erreicht werden:

Störungsdienst Öffentliche Beleuchtung
(24 h Service)- Telefon 0211.821-8241

Wartung

Die Wartung der Straßenbeleuchtung erfolgt, in Abhängigkeit der Betriebsstunden und der Leuchtmittel, alle zwei bis vier Jahre. Hierbei werden die Leuchten gereinigt, die Leuchtmittel gewechselt und die Anlage sicherheitstechnisch überprüft.

Informationen zum Lichtmasterplan

Öffentliche Straßenbeleuchtung
Adresse Auf'm Hennekamp 45
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail verkehrstechnik@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-94617, 89-94620
Telefax 0211 89-34617, 89-34620

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24. Mai 2012 | 20:55 Uhr

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