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Aktuelle Themen:

Informationen zur Ausnahmegenehmigung für Bewohnerparkausweise

Möglichkeiten der Antragstellung

Ausnahmegenehmigungen können in folgenden Dienststellen beantragt und bei persönlicher Antragstellung auch direkt mitgenommen werden:

Die Verwaltungsgebühr ist dort in bar oder per EC-Karte zu zahlen.

Die Ausnahmegenehmigung kann weiterhin auch im
Amt für Verkehrsmanagement beantragt werden. Dort ist die Gebühr per EC-Karte oder Überweisungsträger zu entrichten.
Seit dem 15.02.2009 ist in Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet. Für das Befahren der Umweltzone ist eine Feinstaubplakette / Umweltplakette erforderlich. Daher geben Sie bitte bei Antragstellung an, ob das eingesetzte Fahrzeug (mit Kennzeichen) über eine Umweltplakette verfügt. Für Kraftfahrzeuge die über keine Feinstaubplakette verfügen, können unter ganz bestimmten Umständen befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung kann nur im Straßenverkehrsamt beantragt werden und unterliegt strengen Kriterien. Siehe dazu:

Ergänzende Informationen zu Ausnahmeregelungen für die Umweltzone

Jeder Bewohner, der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen. Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter). Jeder Bewohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.

In der Innenstadt sowie in einigen angrenzenden Gebieten ist das Parken für Nichtbewohner in den jeweiligen Bereichen nur mit einem Parkschein zulässig. In den übrigen Stadtgebieten wird für Nichtbewohner das Parken zunächst mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden zugelassen.

Hier finden Sie die Gültigkeitsbereiche der Bewohnerparkgebiete in Düsseldorf.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Bei direkter Antragstellung im Service-Point des Amtes für Verkehrsmanagement, im Erdgeschoss des Technischen Verwaltungsgedäudes 1, Auf'm Hennekamp 45, in 40225 Düsseldorf wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung sofort ausgehändigt. Die Verwaltungsgebühr können Sie dann per Rechnung oder EC-Karte bezahlen. Dazu sind eine EC-Karte und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.

Bei Beantragung durch eine andere Person ist eine Vollmacht vorzulegen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

  • Bei persönlicher Antragstellung: sofort
  • Bei schriftlicher Beantragung: circa 7 bis 10 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Zustellzeit
  • Bei Antragstellung per Fax: circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Zustellzeit

Änderung der Ausnahmegenehmigung bei Wohnungswechsel in einen anderen Gültigkeitsbereich

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner oder formlos
  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein, Benutzungsbescheinigung bei Fremdfahrzeug
  • Original - Ausnahmegenehmigung für Bewohner

Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung kann eine Zweitschrift gebührenpflichtig ausgestellt werden (Verlusterklärung). Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 10,20 EUR.

Änderungen der Ausnahmegenehmigung bei Fahrzeugwechsel

Bei Fahrzeugwechsel wird die Kennzeichenänderung auf der Ausnahmegenehmigung eingetragen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner oder formlos
  • Personalausweis
  • neuer Fahrzeugschein
  • Benutzungsbescheinigung bei Fremdfahrzeug
  • Original - Ausnahmegenehmigung für Bewohner

Bei Benutzung von mehreren Fahrzeugen

Es können bis zu vier Kennzeichen auf der Ausnahmegenehmigung eingetragen werden. Die Ausnahmegenehmigung kann dann wechselweise mit einem dort bezeichneten Kennzeichen genutzt werden.

Verlust der Ausnahmegenehmigung

Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung kann eine Zweitschrift gebührenpflichtig ausgestellt werden. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 10,20 EUR. Dazu reichen Sie bitte eine Verlustanzeige ein.

Rückerstattung der Verwaltungsgebühr

Bei einer längeren Laufzeit des Anwohnerparkausweises von mehr als einem Jahr, kann bei einer vorzeitigen Rückgabe eine Erstattung der Verwaltungsgebühr nur für nicht in Anspruch genommene volle Jahre erfolgen.

Um die Erstattung in Anspruch zu nehmen, senden Sie den noch gültigen originalen Anwohnerparkausweis an das Amt für Verkehrsmanagement zurück, geben Ihre Bankverbindung an und formulieren Sie in einem kurzen Anschreiben Ihr Anliegen.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Bewohnerparkausweise
Ausnahmegenehmigung für Bewohner, Gültigkeitsbereiche für die Ausnahmegenehmigung zur Parkraumbewirtschaftung
Adresse Auf'm Hennekamp  
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-93057, Service Telefon 89-99909
Telefax 0211 89-29614

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24. Mai 2012 | 21:01 Uhr

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