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Allgemeine Informationen zum Parken für Behinderte in Düsseldorf

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung besteht die Möglichkeit, für Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, neben der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung, besondere Parkplätze für Schwerbehinderte einzurichten. Neben personenbezogenen Parkplätzen sind im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet sogenannte
allgemeine Behindertenparkplätze entsprechend der aktuellen Bedürfnisse sowie der örtlichen Gegebenheiten eingerichtet. Neben Parkplätzen in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Einrichtungen und z.B. Arztpraxen werden - um den unterschiedlichen Interessenlagen und Bedürfnissen soweit wie möglich gerecht zu werden - insbesondere in der Innenstadt und auch an sonstigen zentralen Standorten Behindertenparkplätze bereitgestellt. Von dort aus können dann (auch) die benachbarten Straßen erreicht werden, da es aufgrund der z.T. prekären Parkplatzsituation nicht möglich ist, in allen Straßen Parkmöglichkeiten für Behinderte vorzuhalten.

Behindertenparkplätze in der Innenstadt
Behindertenparkplätze in der Innenstadt.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken ?

Voraussetzung für die Benutzung eines Behindertenparkplatzes ist das Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte. Für die Dauer des Parkens ist der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte an der Innenseite der Windschutzscheibe gut sichtbar anzubringen.

Das Vorliegen lediglich eines Schwerbehindertenausweises reicht für die Benutzung eines Behindertenparkplatzes nicht aus!

Da die Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen personenbezogenen ist, ist für die Berechtigung zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes erforderlich, dass der/die berechtigte Behinderte entweder selbst Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugführerin ist oder aber mit im Fahrzeug sitzt.

Habe ich Anspruch auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde einen Anspruch auf Ausweisung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes - in der Regel an der Privatwohnung, ggf. aber auch z.B. am Arbeitsplatz. Für die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes ist der Antrag zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes an das Amt für Verkehrsmanagement, Auf`m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf zu senden.

Die Voraussetzungen in Kürze:

  • Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte (die Ausnahmegenehmigungs-Nr. wird auf das entsprechende Verkehrsschild des personenbezogenen Behindertenparkplatzes übernommen)
  • Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges
  • keine andere Parkmöglichkeit (z.B. Garagenstellplatz) vorhanden
  • Behindertenparkplatzörtliche Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
Die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt nach Überprüfung im Einzelfall, es besteht daher ggf. die Möglichkeit, auch dann einen Parkplatz zu erhalten, wenn einzelne Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Ansprechpartner der Verkehrsregelung und -lenkung helfen Ihnen gerne weiter.

Themenbereiche der Verkehrsregelung


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24. Mai 2012 | 21:03 Uhr

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