Verkehrsregelung, -lenkung und technische Parkraumbewirtschaftung

Schild parken erlaubt
In der Funktion als Straßenverkehrsbehörde gem. § 45 der Straßenverkehrsordnung werden im Amt für Verkehrsmanagement alle
notwendigen - dauerhaft geltenden - straßenverkehrlichen Anordnungen getroffen.Unsere Ansprechpartner für die einzelnen Stadtteile erörtern mit Ihnen gerne alle Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und stehen nach Terminabsprache auch für gemeinsame Ortsbesichtigungen zur Verfügung.
Hier können z.B. Themen wie Haltverbote, Durchfahrtsverbote, Einbahnstraßen, Geschwindigkeitsbeschränkungen,
Tempo-30-Zonen, Vorfahrtregelungen, bis hin zu speziellen Maßnahmen wie die Ausweisung von Behindertenparkplätzen, Taxenplätzen, Haltestellen, die Bewirtschaftung von Parkplätzen oder die Beseitigung möglicher Gefahrenstellen für Sie von Interesse sein
| Verkehrsregelung, -lenkung und -technische Parkraumbewirtschaftung | |
| Adresse |
Lierenfelder Straße 60 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
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verkehrsregelung@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | siehe Ansprechpartner für die Stadtteile |
| Telefax 0211 | 89-29398 |
Ansprechpartner für die Stadtteile.
Themenbereiche der Verkehrsregelung
Zu Fragen hinsichtlich temporärer (vorübergehender) Verkehrsregelungen im Zusammenhang mit Baustellen wenden Sie sich bitte an unseren
| SERVICEPOINT | |
| Adresse |
Auf'm Hennekamp 45 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
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genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | 89-99909 |
| Telefax 0211 | 89-29614 |
| Sprechzeiten | Mo-Mi 7.30-15.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr |
Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr.

