Unfallkommission
Die Bekämpfung von Verkehrsunfällen an Unfallhäufungsstellen ist gemeinsame Aufgabe von Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Das ergibt sich aus § 44 der Straßenverkehrsordnung. Von einer Unfallhäufungsstelle im Sinne des Gesetzes spricht man, wenn es an einer Stelle zu einer bestimmten - von der Verkehrsbelastung abhängigen - Anzahl zumeist gleichartiger Unfälle kommt. Die Unfallkommission befasst sich also nicht schon mit einzelnen Unfällen. Soweit sich bei einzelnen Unfällen aber Hinweise für Verbesserungen ergeben, werden diese im täglichen Kontakt von der Polizei an das Amt für Verkehrsmanagement gemeldet.
Im Rahmen der Unfallkommissionsarbeit erfasst die Polizei systematisch alle Unfälle, kann dadurch Unfallhäufungen erkennen und meldet diese an Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde. In Düsseldorf sind diese beiden Behörden im Amt für Verkehrsmanagement zusammengefasst. Soweit erforderlich, werden von dort weitere Stellen, wie z.B. die Bezirksregierung (zuständig für die überörtlichen Straßen) oder die Rheinbahn AG als Nahverkehrsunternehmen beteiligt.
Unter dem Vorsitz des Amtes für Verkehrsmanagement (Straßenverkehrsbehörde) berät die Unfallkommission in regelmäßigen Sitzungen und beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation, um die Unfallhäufungsstellen zu beseitigen. Dies können z.B. Änderungen in der Beschilderung, Markierung und Ampelschaltung, aber auch bauliche Maßnahmen sein, die dann so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Ein besonderes Augenmerk legt die Unfallkommission auch auf Kinder- und Seniorenunfälle, da diesem Personenkreis als den schwächsten Verkehrsteilnehmern ein besonderer Schutz gebührt.
| Geschäftsführung Unfallkommission, Verkehrsaufklärung | |
| Adresse |
Auf'm Hennekamp 45 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
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verkehrsmanagement@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | 89-92912 |
| Telefax 0211 | 89-32912 |

