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Virtuelle Poststelle
- Verfahren und Voraussetzungen
- Rahmen-
bedingungen - Häufig gestellte Fragen
VPS - Virtuelle Poststelle, Verfahren und Voraussetzungen
Elektronische Kommunikation - "Virtuelle Poststelle"
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger der Stadt die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Dateien, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, werden einer handschriftlichen Unterschrift in den meisten Fällen gleichgestellt. Die so signierten Daten können Sie verschlüsselt an die Verwaltung übersenden.
Auf der folgenden Seite erfahren Sie in den "Rahmenbedingungen", was Sie für die Kontaktaufnahme benötigen und welche rechtliche Auswirkung die Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS) hat.
Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt DüsseldorfWenn Sie die benötigte Hardware bereits beschafft haben (Signaturkarte und Lesegerät), können Sie unter www.bos-bremen.de abfragen, ob die vorhandene Kombination mit dem System kompatibel ist. Bei der Prüfung ist "Governikus 2" auszuwählen.
Bitte beachten: Die Aussage zur "Authentisierung" beim Ergebnis der Abfrage zur Unterstützung einer bestimmten Kombination ist nicht relevant, weil für die Kommunikation mit der Stadt Düsseldorf kein spezielles Authentisierungs-Zertifikat benutzt wird. Da zudem empfohlen wird, die Chipkarte nicht zum Entschlüsseln zu benutzen (wegen fehlender Entschlüsselungsmöglichkeit bei Verlust der Karte), ist lediglich das Ergebnis zur Signaturerzeugung relevant.

