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Aktuelle Themen:

Die Voraussetzungen

Drei Studenten beim gemeinsamen Lernen

Betriebswirt (VWA):

  • Kaufleute und kaufmännische Angestellte mit einer abgeschlossenen, in der Regel dreijährigen Ausbildung und einer danach liegenden einjährigen Tätigkeit
  • Handwerksmeisterinnen und Handwerkeister sowie Meisterinnen und Meister in der Industrie nach abgelegter Meisterprüfung und mindestens einjähriger Tätigkeit als Meisterin beziehungsweise Meister.
  • Sonstige in der Wirtschaft Tätige mit staatlich anerkannter Fachprüfung in ihrem Berufsgebiet und einer danach liegenden einjährigen Tätigkeit
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen, die die Voraussetzungen für einen Verwaltungsstudiengang erfüllen
     

Düsseldorfer Modell:

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife und
  • Ausbildungsvertrag in einem für das Studium an der VWA Düsseldorf geeignetem kaufmännischem Ausbildungsberuf
     

Energie-Betriebswirt (VWA):

  • Kaufleute und kaufmännischen Angestellte, wenn sie eine kaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen und eine danach liegende, mindestens einjährige kaufmännische Tätigkeit ausgeübt haben
  • Diplom-Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure (TH oder FH) aller Fachrichtungen
  • Handwerkerinnen und Handwerker sowie in der Industrie technisch Tätige nach abgelegter Meisterprüfung
  • Absolventen und Absolventinnen einer Fachhochschule mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung
  • Sonstige in der Wirtschaft selbständig oder nicht selbständig Tätige, wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung (zum Beispiel Techniker) auf ihrem Arbeitsgebiet abgelegt und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit ausgeübt haben
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen für einen Verwaltungsstudiengang erfüllen
     

Betriebswirt (VWA) - Schwerpunkt Krankenhauswirtschaft/Gesundheitsmanagement:

  • Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung in einem sozialpflegerischen, erzieherischen oder Gesundheitsberuf und anschließender, mindestens einjähriger Tätigkeit im Gesundheits- oder Sozialwesen (zum Beispiel Pflegekräfte mit dreijähriger pflegerischer Berufsausbildung, Medizinisch-technischer Assistent oder Physikalisch-technischer Assistent, Logopäden, Krankengymnasten mit staatlicher anerkannter Fachprüfung)
  • Hochschulabsolventen oder Diplominhaber einer VWA mit mindestens einjähriger Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen mit der Möglichkeit der Anerkennung von bis zu zwei Semestern (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Diplom-Kaufleute, Diplom-Betriebswirte
  • sonstige im Gesundheits- oder Sozialwesen Tätige mit mindestens fünfjähriger Berufspraxis
  • sonstige in der Wirtschaft selbständig oder nicht selbständig Tätige, wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung auf ihrem Berufsgebiet abgelegt und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit im Gesundheits- oder Sozialwesen nachweisen können.

Verwaltungs-Betriebswirt (VWA), Verwaltungs-Diplom:

  • Prüfung für den gehobenen Dienst (jeder Laufbahn) oder
  • Angestelltenfachprüfung II oder
  • Tätigkeit in Entgeltgruppe 9 TVöD oder höher
  • und mindestens einjährige Tätigkeit in entsprechender Funktion
     

Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, entscheidet der Studienleiter im Einzelfall über eine Sonderzulassung.



Eine Studentin beim Lernen

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24. Mai 2012 | 21:50 Uhr

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