Die Voraussetzungen
Betriebswirt (VWA):
- Kaufleute und kaufmännische Angestellte mit einer abgeschlossenen, in der Regel dreijährigen Ausbildung und einer danach liegenden einjährigen Tätigkeit
- Handwerksmeisterinnen und Handwerkeister sowie Meisterinnen und Meister in der Industrie nach abgelegter Meisterprüfung und mindestens einjähriger Tätigkeit als Meisterin beziehungsweise Meister.
- Sonstige in der Wirtschaft Tätige mit staatlich anerkannter Fachprüfung in ihrem Berufsgebiet und einer danach liegenden einjährigen Tätigkeit
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen, die die Voraussetzungen für einen Verwaltungsstudiengang erfüllen
Düsseldorfer Modell:
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife und
- Ausbildungsvertrag in einem für das Studium an der VWA Düsseldorf geeignetem kaufmännischem Ausbildungsberuf
Energie-Betriebswirt (VWA):
- Kaufleute und kaufmännischen Angestellte, wenn sie eine kaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen und eine danach liegende, mindestens einjährige kaufmännische Tätigkeit ausgeübt haben
- Diplom-Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure (TH oder FH) aller Fachrichtungen
- Handwerkerinnen und Handwerker sowie in der Industrie technisch Tätige nach abgelegter Meisterprüfung
- Absolventen und Absolventinnen einer Fachhochschule mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung
- Sonstige in der Wirtschaft selbständig oder nicht selbständig Tätige, wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung (zum Beispiel Techniker) auf ihrem Arbeitsgebiet abgelegt und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit ausgeübt haben
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen für einen Verwaltungsstudiengang erfüllen
Betriebswirt (VWA) - Schwerpunkt Krankenhauswirtschaft/Gesundheitsmanagement:
- Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung in einem sozialpflegerischen, erzieherischen oder Gesundheitsberuf und anschließender, mindestens einjähriger Tätigkeit im Gesundheits- oder Sozialwesen (zum Beispiel Pflegekräfte mit dreijähriger pflegerischer Berufsausbildung, Medizinisch-technischer Assistent oder Physikalisch-technischer Assistent, Logopäden, Krankengymnasten mit staatlicher anerkannter Fachprüfung)
- Hochschulabsolventen oder Diplominhaber einer VWA mit mindestens einjähriger Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen mit der Möglichkeit der Anerkennung von bis zu zwei Semestern (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Diplom-Kaufleute, Diplom-Betriebswirte
- sonstige im Gesundheits- oder Sozialwesen Tätige mit mindestens fünfjähriger Berufspraxis
- sonstige in der Wirtschaft selbständig oder nicht selbständig Tätige, wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung auf ihrem Berufsgebiet abgelegt und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit im Gesundheits- oder Sozialwesen nachweisen können.
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA), Verwaltungs-Diplom:
- Prüfung für den gehobenen Dienst (jeder Laufbahn) oder
- Angestelltenfachprüfung II oder
- Tätigkeit in Entgeltgruppe 9 TVöD oder höher
- und mindestens einjährige Tätigkeit in entsprechender Funktion
Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, entscheidet der Studienleiter im Einzelfall über eine Sonderzulassung.

