Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Entschädigungen für gewerbetreibende und freiberuflich tätige Straßenanlieger

Wehrhahn-Linie
Wehrhahn-Linie

Allgemeine Hinweise

Die Stadt Düsseldorf gewährt bei unmittelbar durch den Stadtbahnbau bedingten Beeinträchtigungen enteignungsgleichen Charakters von gewerbetreibenden und freiberuflich tätigen Straßenanliegern Entschädigungen.

Die Grundsätze der Entschädigungsgewährung bestimmen sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Danach sind die zu Gewinnausfällen und Verlusten führenden Beeinträchtigungen nur dann entschädigungspflichtig, wenn sie ein im Rahmen der Sozialbindung nach Artikel 14 Grundgesetz entschädigungslos zu duldendes Maß übersteigen.
Die Folgen des Eingriffes müssen nach Art, Dauer, Intensität und Auswirkung so erheblich sein, dass eine entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zumutbar ist.
Die Entschädigung ist kein zivilrechtlicher Schadenersatz und soll den enteignungsgleichen Eingriff nicht so ausgleichen, als wäre er nicht eingetreten, d.h. der Betroffene kann nicht verlangen, für die Zukunft so gestellt zu werden, wie wenn der Eingriff nicht vorgenommen worden wäre.

Voraussetzung für die Gewährung einer Entschädigung ist das Überschreiten einer für den Einzelfall individuell zu bemessenden Opfergrenze. Die Rechtsprechung erkennt z.B. einen enteignungsgleichen Eingriff erst dann als gegeben an, wenn er eine "fühlbare Beeinträchtigung" verursacht und stellt heraus, dass z.B. ein Gewerbeanlieger es entschädigungslos dulden muss, wenn vorübergehende Verkehrsbeschränkungen dazu führen, dass der Umsatz für Wochen oder Monate zurückgeht und zeitweise überhaupt kein Gewinn erzielt wird.

Gewinnausfälle und Verluste, die auf andere Ursachen, z.B. auf allgemeine oder branchenübliche wirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Betroffenen.

Bei der Berechnung des entgangenen Ertrages darf eine erwartete Zuwachsrate nicht einkalkuliert werden, d.h. eine hypothetische Weiterentwicklung bleibt außer Betracht. Dagegen muss sich der Antragsteller den Ausgleich der wirtschaftlichen Vorteile an-rechnen lassen, die der Bau der Stadtbahn künftig erwarten lässt.
Dem Antragsteller obliegt eine Schadenminderungspflicht. Er muss alle zumutbaren Maßnahmen zur Abwendung oder Verringerung des Schadens durchführen. Nachteile aus Missachtung der Schadensminderungspflicht gehen zu seinen Lasten.

Die vorstehenden Hinweise basieren auf der bisherigen Rechtsprechung und ersetzen die in jedem Einzelfall individuell vorzunehmende Beurteilung nicht.

Verfahren

Die Gewährung einer Entschädigung erfolgt nur auf Antrag.

Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an die

Stadtverwaltung Düsseldorf

Amt für Verkehrsmanagement

40200 Düsseldorf

zu richten.

Die in den Antrag eingesetzten Angaben müssen durch prüffähige Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen oder entsprechende Geschäftsunterlagen der letzten drei Jahre vor Eintritt der Beeinträchtigung belegt werden. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Prüfung muss der Antragsteller der Stadt alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen erschließen. Hierzu wird auf die Erklärung unter Punkt 14 des Antrages hingewiesen. Entschädigungszahlungen werden erst nach Unterzeichnung einer Abfindungserklärung geleistet.

Die Stadt ist nach ordnungsgemäßer Vorlage der benötigten prüffähigen Unterlagen bemüht, über Anträge schnellstmöglich zu entscheiden.

Kommt auf der Grundlage des Bescheides eine Einigung nicht zustande, kann der Betroffene ein zu diesem Zweck eingerichtetes Gutachtergremium anrufen. Nähere Informationen für die Anrufung des Gremiums werden dem Antragsteller auf Wunsch zur Verfügung gestellt.


Weitere Informationen


zum Thema Entschädigungen gibt Ihnen gerne
Herr Andreas Hermel, Telefon 0211.89-94113.

Antrag auf Entschädigung (PDF-Datei, 140 KB)
 



Weitere Informationen

zum Thema Entschädigungen gibt Ihnen gerne
Herr Andreas Hermel,
Telefon 0211.89-94113.

Antrag auf Entschädigung
(PDF-Datei, 140 KB)

 

Der Düsseldorfer U-Dax

eCard mit U-Bahn-Motiv

 

Symbolfoto Kontakt / Ansprechpartner

Haben Sie Fragen?
Info-Hotline: 8 99 99 66


E-Mail: wehrhahn-linie @duesseldorf.de

 


Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

24. Mai 2012 | 22:58 Uhr

Do
28°
Details Fr
23°
Details Sa
24°
Details